Fördermittel für Unternehmen der Ernährungswirtschaft: Förderprogramm Marktstrukturverbesserung (MSV)!
Datum: Freitag, dem 18. Dezember 2009
Thema: Lebensmittel Page - Tipps


Die Chance in 2010: Förderung von Investitionen für eine Vielzahl von Unternehmen aus der Ernährungswirtschaft mit einem Umsatzvolumen bis zu 200 Mio. Euro!
Auch 2010 fördern die Bundesländer wieder Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Häufig auf den engen Kreis der Verarbeiter von Obst und Gemüse begrenzt, ist der Adressatenkreis bei näherem Hinsehen weiter als gedacht. Dies kommt insbesondere den produzierenden Unternehmen der Ernährungswirtschaft zugute, wie PNO mit erfolgreichen Förderanträgen belegen kann.
Jedes der 16 Bundesländer gewährt Zuschüsse im Rahmen der eigenen Ausgestaltung des Förderprogramms Marktstrukturverbesserung. Auch wenn sich die Detailregelungen stark voneinander unterscheiden, werden im Schwerpunkt vier Tätigkeitsbereiche gefördert:
(1) Gründung, Erweiterung und das Tätig werden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen;
(2) Investitionen zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen und innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung technischer Anlagen;
(3) Entwicklung von Vermarktungskonzepten sowie
(4) Entwicklung neuer Produkte.

Die Chance in 2010: Förderung von Investitionen für eine Vielzahl von Unternehmen aus der Ernährungswirtschaft mit einem Umsatzvolumen bis zu 200 Mio. Euro!
Auch 2010 fördern die Bundesländer wieder Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Häufig auf den engen Kreis der Verarbeiter von Obst und Gemüse begrenzt, ist der Adressatenkreis bei näherem Hinsehen weiter als gedacht. Dies kommt insbesondere den produzierenden Unternehmen der Ernährungswirtschaft zugute, wie PNO mit erfolgreichen Förderanträgen belegen kann.
Jedes der 16 Bundesländer gewährt Zuschüsse im Rahmen der eigenen Ausgestaltung des Förderprogramms Marktstrukturverbesserung. Auch wenn sich die Detailregelungen stark voneinander unterscheiden, werden im Schwerpunkt vier Tätigkeitsbereiche gefördert:
(1) Gründung, Erweiterung und das Tätig werden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen;
(2) Investitionen zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen und innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung technischer Anlagen;
(3) Entwicklung von Vermarktungskonzepten sowie
(4) Entwicklung neuer Produkte.





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