Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Gastro-Ampel: Rechtlich unsauber!
Datum: Samstag, dem 14. März 2015
Thema: Lebensmittel Page - News


Bielefeld (ots) - Schlappe für den grünen NRW-Umweltminister Johannes Remmel: Die in Bielefeld und Duisburg testweise eingeführte Gastro-Ampel ist laut Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtlich unsauber.

Nun ist das nur ein erstes und noch nicht rechtskräftiges Urteil, doch es legt die Schwachstellen offen. Bei der Bewertung geht es gar nicht nur um Hygiene, sondern auch um die Einhaltung bautechnischer und bürokratischer Vorschriften.

So eindeutig, wie es das grüne, gelbe oder rote Signet suggeriert, ist die Bewertung also gar nicht. Will der Minister das Projekt noch retten, muss er hier nachbessern. Aus der Bewertung muss klipp und klar hervorgehen, welche Gründe jeweils ausschlaggebend sind.

Nur unwidersprochene Bewertungen zu veröffentlichen, wie es das Gericht als Ausweg offengelassen hat, ist keine Lösung: Dann blieben die Schmuddelküchen unerkannt.

Am einfachsten wäre es, die Bundesregierung würde eine eindeutige Regelung im Verbraucherinformationsgesetz treffen. Dann wäre der Bund allerdings auch in der Haftung bei Schadenersatzklagen.

Dazu fehlt in Berlin offenbar der Mut.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/2972374/westfalen-blatt-das-westfalen-blatt-bielefeld-zur-gastro-ampel, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Schlappe für den grünen NRW-Umweltminister Johannes Remmel: Die in Bielefeld und Duisburg testweise eingeführte Gastro-Ampel ist laut Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtlich unsauber.

Nun ist das nur ein erstes und noch nicht rechtskräftiges Urteil, doch es legt die Schwachstellen offen. Bei der Bewertung geht es gar nicht nur um Hygiene, sondern auch um die Einhaltung bautechnischer und bürokratischer Vorschriften.

So eindeutig, wie es das grüne, gelbe oder rote Signet suggeriert, ist die Bewertung also gar nicht. Will der Minister das Projekt noch retten, muss er hier nachbessern. Aus der Bewertung muss klipp und klar hervorgehen, welche Gründe jeweils ausschlaggebend sind.

Nur unwidersprochene Bewertungen zu veröffentlichen, wie es das Gericht als Ausweg offengelassen hat, ist keine Lösung: Dann blieben die Schmuddelküchen unerkannt.

Am einfachsten wäre es, die Bundesregierung würde eine eindeutige Regelung im Verbraucherinformationsgesetz treffen. Dann wäre der Bund allerdings auch in der Haftung bei Schadenersatzklagen.

Dazu fehlt in Berlin offenbar der Mut.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/2972374/westfalen-blatt-das-westfalen-blatt-bielefeld-zur-gastro-ampel, Autor siehe obiger Artikel.

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