Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt den aktuellen Grenzwert zum Schutz von Säuglingen in Frage!
Datum: Mittwoch, dem 08. Juni 2016
Thema: Lebensmittel Page - News


Zur Ignorierung besonders strenger Pestizid-Grenzwerte zum Schutz von Babys:

Mainz (ots) - In einem Schreiben des BVL an den geschädigten Landwirt Stefan Palme negiert die Behörde den aktuell in der Diätverordnung gesetzlich verankerten Grenzwert für Babynahrung.

Das BVL definiert allein die Überschreitung der viel höher angesetzten Grenzwerte der in der Rückstands-Höchstmengenverordnung als "unannehmbare Auswirkung" für Erzeuger/Hersteller.

"Diese weitgehende Missinterpretation ist mit der Rechtslage nicht vereinbar. Das BVL ignoriert das geltende Recht der Diätverordnung und damit den besonders strengen Pestizid-Grenzwert, der zum Schutz von Babys eingeführt wurde", sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland und ergänzt:

"Die Zulassungsbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass sich die Wirkung von Pestiziden auf die behandelten Kulturpflanzen beschränkt. Auswirkungen vor ungewollten Einträgen auf entfernte Agrarflächen müssen ausgeschlossen werden".

Weiter kündigt das BVL in dem Schreiben verschiedene Maßnahmen zur Lösung der Problematik an, die allerdings nicht zur Lösung des Problems ausreichen bzw. noch nicht umgesetzt sind.

Das Bündnis der Unternehmer fordert daher Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene, die den Eintrag der Pestizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb deutlich reduzieren:

- Verbot der Anwendung in Flächenkulturen wie Getreide, wo alternative Herbizide mit geringerer Neigung zum Ferntransport zur Verfügung stehen

- Verpflichtung der Zulassungsinhaber zur Kapselformulierung

- Wirksame Anwendungsbestimmungen zur Abdriftverminderung (auch unter Berücksichtigung der Grundproblematik des erhöhten Dampfdruckes und der leichten Verflüchtigung nach der Ausbringung)

- Einführung eines umfassenden staatlichen Monitorings von Pestizidwirkstoffen in der Luft

Den offenen Brief der Unternehmer an Bundesminister Schmidt und das BVL finden Sie hier http://ots.de/DBJa8

Ansprechpartner:

Gerald Wehde, Bioland e.V., Geschäftsleitung Agrarpolitik und Kommunikation, Tel.: 06131-2397920, E-Mail: gerald.wehde@bioland.de

Stefan Palme, Gut Wilmersdorf GbR, Tel.: 033334-7514, E-Mail: palme@gut-wilmersdorf.de

Sonja Epp, Herbaria, Assistentin der Geschäftsleitung, Tel.: 08028-905732, E-Mail: sonja.epp@herbaria.de

Pressekontakt:

Bioland Bundesverband
Kaiserstr. 18, 55116 Mainz

Pressestelle, Gerald Wehde
Tel.: 0 61 31 / 23 97 9 - 20, Fax: 0 61 31 / 23 97 9 - 27
presse@bioland.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58356/3346248, Autor siehe obiger Artikel.

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Zur Ignorierung besonders strenger Pestizid-Grenzwerte zum Schutz von Babys:

Mainz (ots) - In einem Schreiben des BVL an den geschädigten Landwirt Stefan Palme negiert die Behörde den aktuell in der Diätverordnung gesetzlich verankerten Grenzwert für Babynahrung.

Das BVL definiert allein die Überschreitung der viel höher angesetzten Grenzwerte der in der Rückstands-Höchstmengenverordnung als "unannehmbare Auswirkung" für Erzeuger/Hersteller.

"Diese weitgehende Missinterpretation ist mit der Rechtslage nicht vereinbar. Das BVL ignoriert das geltende Recht der Diätverordnung und damit den besonders strengen Pestizid-Grenzwert, der zum Schutz von Babys eingeführt wurde", sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland und ergänzt:

"Die Zulassungsbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass sich die Wirkung von Pestiziden auf die behandelten Kulturpflanzen beschränkt. Auswirkungen vor ungewollten Einträgen auf entfernte Agrarflächen müssen ausgeschlossen werden".

Weiter kündigt das BVL in dem Schreiben verschiedene Maßnahmen zur Lösung der Problematik an, die allerdings nicht zur Lösung des Problems ausreichen bzw. noch nicht umgesetzt sind.

Das Bündnis der Unternehmer fordert daher Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene, die den Eintrag der Pestizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb deutlich reduzieren:

- Verbot der Anwendung in Flächenkulturen wie Getreide, wo alternative Herbizide mit geringerer Neigung zum Ferntransport zur Verfügung stehen

- Verpflichtung der Zulassungsinhaber zur Kapselformulierung

- Wirksame Anwendungsbestimmungen zur Abdriftverminderung (auch unter Berücksichtigung der Grundproblematik des erhöhten Dampfdruckes und der leichten Verflüchtigung nach der Ausbringung)

- Einführung eines umfassenden staatlichen Monitorings von Pestizidwirkstoffen in der Luft

Den offenen Brief der Unternehmer an Bundesminister Schmidt und das BVL finden Sie hier http://ots.de/DBJa8

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