Health Claims für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel!
Datum: Donnerstag, dem 21. Februar 2008 Thema: Lebensmittel Page - Infos
Seit dem 1. Juli 2007 gelten mit dem Inkrafttreten der Health Claims Verordnung EU-weit neue gesetzliche Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Verpackungen von Lebensmitteln,
Nahrungsergänzungsmitteln und bilanzierten Diäten. Nährwertbezogene Angaben müssen nun einem Anhang zur Verordnung entsprechen. Gesundheitsbezogene Angaben unter Einschluss der "risk reduction claims" unterliegen speziellen Zulassungsverfahren. Die sogenannte Claims-Liste, eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben, wird derzeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt. Demnach gilt: Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Weiterhin gilt ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch "allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise" nachgewiesen ist ...
Seit dem 1. Juli 2007 gelten mit dem Inkrafttreten der Health Claims Verordnung EU-weit neue gesetzliche Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Verpackungen von Lebensmitteln,
Nahrungsergänzungsmitteln und bilanzierten Diäten. Nährwertbezogene Angaben müssen nun einem Anhang zur Verordnung entsprechen. Gesundheitsbezogene Angaben unter Einschluss der "risk reduction claims" unterliegen speziellen Zulassungsverfahren. Die sogenannte Claims-Liste, eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben, wird derzeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt. Demnach gilt: Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Weiterhin gilt ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch "allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise" nachgewiesen ist ...
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