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Lebensmittel-Recht: Stevia (Süsskraut) - Rechtliche Situation in Deutschland, EU und der Welt!
Veröffentlicht am Mittwoch, dem 02. März 2011 von Lebensmittel-Portal.de
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Lebensmittel-Recht: Stevia (Süsskraut) - Rechtliche Situation in Deutschland, EU und der Welt!
Lebensmittel-Page: OpenPr.de: Wer wünscht sich das nicht? Süßen ohne Reue, und alles rein pflanzlich. Diese Anforderungen erfüllt der kleine Strauch Stevia aus Südamerika. Dieser Stoff ist derzeit in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen.
Stevia (rebaudiana bertoni), auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Stevien. Es ist eine mehrjährige, windbestäubte Pflanze und wird bis zu einem Meter hoch.
Beim Anbau kann auf chemische Spritzmittel völlig verzichtet werden, da die Pflanze so widerstandsfähig ist, dass Pilze und Insekten keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten können.
Ursprünglich stammt sie aus Paraguay und dort wurde sie von der einheimischen Bevölkerung schon seit mehr als 1000 Jahren als Süße und Heilpflanze eingesetzt, u.a. um den Mate Tee zu süßen.
OpenPr.de: Wer wünscht sich das nicht? Süßen ohne Reue, und alles rein pflanzlich. Diese Anforderungen erfüllt der kleine Strauch Stevia aus Südamerika. Dieser Stoff ist derzeit in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen.
Stevia (rebaudiana bertoni), auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Stevien. Es ist eine mehrjährige, windbestäubte Pflanze und wird bis zu einem Meter hoch.
Beim Anbau kann auf chemische Spritzmittel völlig verzichtet werden, da die Pflanze so widerstandsfähig ist, dass Pilze und Insekten keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten können.
Ursprünglich stammt sie aus Paraguay und dort wurde sie von der einheimischen Bevölkerung schon seit mehr als 1000 Jahren als Süße und Heilpflanze eingesetzt, u.a. um den Mate Tee zu süßen.
(Artikel-Titel: Lebensmittel-Recht: Stevia (Süsskraut) - Rechtliche Situation in Deutschland, EU und der Welt!)
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